Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutzerklärung

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MTR Performance NL verwendet die gesammelten Daten, um ihren Kunden folgende Dienstleistungen zu bieten: Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, benötigen wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Lieferadresse, um Ihre Bestellung auszuführen. Mit Ihrer Zustimmung verwenden wir Ihre Daten, um Sie über die Entwicklung der Website sowie über Sonderangebote und Aktionen zu informieren. Wenn Sie dies nicht mehr wünschen, können Sie uns dies mitteilen, indem Sie sich abmelden oder unser Kontaktformular nutzen. Um das Einkaufen bei MTR Performance NL so angenehm wie möglich zu gestalten, speichern wir mit Ihrer Zustimmung Ihre persönlichen Daten sowie die Daten zu Ihrer Bestellung und der Nutzung unserer Dienste. Dadurch können wir die Website personalisieren und Ihnen Artikel empfehlen, die für Sie interessant sein könnten. Daten über die Nutzung unserer Website und das Feedback unserer Besucher helfen uns, unsere Seite weiterzuentwickeln und zu verbessern.

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Kontakt:

Wenn Sie weitere Fragen zur Datenschutzerklärung haben, kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Ambachtsweg 13

3161GL Rhoon

+31 (0)6 14954138

info@mtr-performance.nl

Wenn wir uns entscheiden, unsere Datenschutzrichtlinie zu ändern, werden wir das Änderungsdatum der Datenschutzerklärung unten anpassen.

Diese Richtlinie wurde zuletzt am 27. Februar 2023 geändert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen im Fernabsatz Verbrauchern anbietet;

Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und einen Fernabsatzvertrag mit dem Unternehmer abschließt;

Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, bei dem im Rahmen eines vom Unternehmer organisierten Systems für den Fernverkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen bis zum Vertragsabschluss ausschließlich eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation verwendet werden;

Technik für Fernkommunikation: Mittel, das zum Abschluss eines Vertrags verwendet werden kann, ohne dass Verbraucher und Unternehmer gleichzeitig im selben Raum anwesend sind;

Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann;

Widerrufsrecht: die Möglichkeit für den Verbraucher, innerhalb der Widerrufsfrist vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten;

Tag: Kalendertag;

Dauergeschäft: ein Fernabsatzvertrag bezüglich einer Reihe von Produkten und/oder Dienstleistungen, deren Lieferung und/oder Abnahmeverpflichtung über die Zeit verteilt ist;

Nachhaltiges Speichermedium: jedes Mittel, das dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, Informationen, die an ihn persönlich gerichtet sind, so zu speichern, dass eine zukünftige Einsichtnahme und unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen möglich ist.

Artikel 2 – Identität des Unternehmers

MTR Performance NL

Ambachtsweg 13

3161 GL Rhoon

E-Mail-Adresse: info@mtr-performance.nl

Handelsregisternummer: 90569121

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL865367012B01

Artikel 3 – Anwendbarkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Unternehmers und für jeden zustande gekommenen Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, wird dem Verbraucher der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Falls dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Unternehmer eingesehen werden können und sie auf Wunsch des Verbrauchers so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.

Wenn der Vertrag auf Distanz elektronisch abgeschlossen wird, kann abweichend vom vorherigen Absatz und bevor der Fernabsatzvertrag geschlossen wird, der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher auf elektronischem Weg so zur Verfügung gestellt werden, dass dieser vom Verbraucher auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Verbrauchers kostenlos auf elektronischem Weg oder auf andere Weise zugesandt werden.

Für den Fall, dass neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezifische Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, finden der zweite und dritte Absatz entsprechende Anwendung, und der Verbraucher kann sich bei widersprüchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen stets auf die für ihn günstigste Bestimmung berufen.

Artikel 4 – Das Angebot

Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter Bedingungen erfolgt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.

Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Verbraucher eine gute Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Wenn der Unternehmer Bilder verwendet, sind diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.

Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass für den Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere:

der Preis einschließlich Steuern;

die eventuellen Lieferkosten;

die Art und Weise, wie der Vertrag zustande kommt und welche Handlungen dafür erforderlich sind;

das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts;

die Art der Zahlung, Lieferung oder Ausführung des Vertrags;

die Frist für die Annahme des Angebots oder die Frist für die Preisbindung;

die Höhe des Tarifs für die Fernkommunikation, falls die Kosten für die Nutzung der Technik für die Fernkommunikation auf einer anderen Grundlage als dem Basistarif berechnet werden;

falls der Vertrag nach Vertragsabschluss archiviert wird, auf welche Weise dieser für den Verbraucher einsehbar ist;

die Art und Weise, wie der Verbraucher vor Vertragsabschluss über von ihm nicht gewünschte Handlungen informiert werden kann und wie er diese vor Vertragsabschluss korrigieren kann;

die eventuellen Sprachen, in denen neben Niederländisch der Vertrag abgeschlossen werden kann;

die Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterworfen hat, und die Art und Weise, wie der Verbraucher diese Verhaltenskodizes einsehen kann,
auf elektronischem Weg einsehen kann;

und die Mindestdauer des Fernabsatzvertrags im Falle eines Vertrags
die auf die fortlaufende oder periodische Lieferung von Produkten oder
dienen.

Artikel 5 – Der Vertrag

Der Vertrag kommt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4, zum Zeitpunkt der Annahme durch die
Verbraucher des Angebots und die Erfüllung der dabei gestellten Bedingungen.

Hat der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Weg angenommen, bestätigt der Unternehmer unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Annahme des Angebots. Solange der Eingang dieser Annahme nicht bestätigt ist, kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen.

Wird der Vertrag elektronisch geschlossen, trifft der Unternehmer angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Kann der Verbraucher elektronisch bezahlen, wird der Unternehmer entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Der Unternehmer kann sich – innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen – darüber informieren, ob der Verbraucher seinen
Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Hat der Unternehmer aufgrund dieser Prüfung berechtigte Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage mit Begründung abzulehnen oder besondere Bedingungen für die Ausführung zu stellen.

Der Unternehmer wird dem Verbraucher beim Produkt oder der Dienstleistung folgende Informationen schriftlich oder in einer Weise, die es dem Verbraucher ermöglicht, sie auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich zu speichern, beifügen: die Besuchsadresse der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beschwerden vorbringen kann; die Bedingungen und die Art und Weise, wie der Verbraucher das Widerrufsrecht ausüben kann, oder eine
klare Hinweise zum Ausschluss des Widerrufsrechts; die Informationen über bestehenden Service nach
Kauf und Garantien;

die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Bedingungen enthaltenen Angaben, es sei denn, der Unternehmer hat diese Angaben bereits dem Verbraucher
wurde vor der Ausführung des Vertrags bereitgestellt; die Anforderungen für die Kündigung des Vertrags, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Hat sich der Unternehmer verpflichtet, eine Reihe von Produkten oder Dienstleistungen zu liefern, gilt die Bestimmung im vorigen Absatz nur für die erste Lieferung.

Artikel 6a – Widerrufsrecht bei Lieferung von Produkten

Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Widerruf innerhalb von vierzehn Werktagen. Diese Frist beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch oder im Auftrag des Verbrauchers.

Während dieser Frist wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das Produkt mit sämtlichem Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer gegebenen angemessenen und
klare Anweisungen.

Artikel 6b – Widerrufsrecht bei der Erbringung von Dienstleistungen

Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
für vierzehn Werktage, beginnend am Tag des Vertragsabschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, hat sich der Verbraucher an die vom Unternehmer im Angebot und/oder spätestens bei Lieferung gegebenen angemessenen und klaren Anweisungen zu halten.

Artikel 7 – Kosten im Falle des Widerrufs

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er höchstens die Kosten der Rücksendung.
Konto.

Hat der Verbraucher einen Betrag gezahlt, wird der Unternehmer diesen Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rücksendung oder Widerruf, zurückerstatten.

Artikel 8 – Ausschluss des Widerrufsrechts

Wenn der Verbraucher kein Widerrufsrecht hat, kann dieses vom Unternehmer nur ausgeschlossen werden, wenn der Unternehmer dies deutlich im Angebot, mindestens jedoch rechtzeitig vor Vertragsabschluss, angegeben hat.

Ausschluss des Widerrufsrechts ist
nur möglich für Produkte:

die vom Unternehmer nach Kundenspezifikationen hergestellt wurden;

die eindeutig persönlicher Natur sind;

die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgesandt werden können;

die schnell verderben oder altern können;

deren Preis an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
hat;

für einzelne Zeitungen und Zeitschriften;

für Audio- und Videoaufnahmen sowie Computersoftware, deren Versiegelung der Verbraucher entfernt hat.
Versiegelung wurde gebrochen.

Der Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Dienstleistungen möglich:

a) betreffend Unterkunft, Beförderung, Gastronomiebetrieb oder Freizeitaktivitäten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden sollen.
Datum oder während eines bestimmten Zeitraums;

b) deren Lieferung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
abgelaufen;

c) betreffend Wetten und Lotterien.

Artikel 9 – Der Preis

Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, außer bei Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

Abweichend vom vorherigen Absatz kann der Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden sind und auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Diese Bindung an Schwankungen und die Tatsache, dass eventuell angegebene Preise Richtpreise sind, werden im Angebot angegeben. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie das
Folgen von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen.

Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn der Unternehmer dies vereinbart hat und: diese auf gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen beruhen; oder der Verbraucher das Recht hat, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

Die im Angebot für Produkte oder Dienstleistungen genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Artikel 10 – Konformität und Garantie

Der Unternehmer gewährleistet, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den berechtigten Anforderungen an Qualität und/oder Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.

Eine vom Unternehmer, Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Regelung berührt nicht die Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher wegen eines Mangels bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder des Fernabsatzvertrags geltend machen kann.

Artikel 11 – Lieferung und Ausführung

Der Unternehmer wird bei der Annahme und Ausführung von Produktbestellungen sowie bei der Prüfung von Dienstleistungsanträgen größte Sorgfalt walten lassen.

Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher dem Unternehmen mitgeteilt hat.

Unter Berücksichtigung dessen, was in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu erwähnt wird, wird das Unternehmen angenommene Bestellungen mit angemessener Eile, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen ausführen, sofern keine längere Lieferfrist vereinbart wurde. Sollte sich die Lieferung verzögern oder eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden können, erhält der Verbraucher spätestens einen Monat nach Bestellung eine Mitteilung. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag kostenfrei zu widerrufen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

Im Falle der Auflösung gemäß dem vorherigen Absatz wird der Unternehmer den vom Verbraucher gezahlten Betrag so schnell wie möglich
möglich sein, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsauflösung zurückzuzahlen.

Sollte die Lieferung eines bestellten Produkts unmöglich sein, wird sich der Unternehmer bemühen, einen Ersatzartikel bereitzustellen. Spätestens bei der Lieferung wird klar und verständlich mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann es Widerrufsrecht darf nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Unternehmer.

Das Risiko für Beschädigung und/oder Verlust der Produkte liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher beim Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 12 – Dauerschuldverhältnisse

Der Verbraucher kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag jederzeit unter Einhaltung von
dazu vereinbarte Kündigungsregeln und eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Wenn vereinbart wurde, dass sich der Vertrag bei Stillschweigen des Verbrauchers verlängert, wird der Vertrag als unbefristeter Vertrag fortgesetzt und die Kündigungsfrist nach Fortsetzung des Vertrags beträgt maximal einen Monat.

Artikel 13 – Zahlung

Soweit nicht später vereinbart, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge zu zahlen
innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung der Ware oder im Falle eines Vertrags über die Erbringung einer Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der für diesen Vertrag relevanten Unterlagen.

Beim Verkauf von Produkten an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals eine Vorauszahlung von mehr als 50 % verlangt werden.
vereinbart werden. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann der Verbraucher keine Rechte bezüglich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung geltend machen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung geleistet wurde.
stattgefunden.

Der Verbraucher ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in den angegebenen oder genannten Zahlungsdaten unverzüglich dem Unternehmer
melden.

Im Falle von Zahlungsverzug des Verbrauchers hat der Unternehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen, das Recht, dem Verbraucher die zuvor bekanntgemachten angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 14 – Beschwerdeverfahren

Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekanntgemachtes Beschwerdeverfahren und behandelt die Beschwerde entsprechend
dieses Beschwerdeverfahrens.

Beschwerden über die Ausführung des Vertrags müssen innerhalb angemessener Frist vollständig und klar beschrieben
werden beim Unternehmer eingereicht, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat.

Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussichtlich eine längere Bearbeitungszeit erfordert, antwortet der Unternehmer innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Eingangsbestätigung und einer Angabe, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann..

Artikel 15 Geistiges Eigentum.

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an dargestellten Informationen, Mitteilungen oder anderen Äußerungen in Bezug auf die Produkte und/oder die Internetseite bei MTR Performance NL, ihren Zulieferern oder anderen Rechteinhabern liegen.

Artikel 16 Personenbezogene Daten.

MTR Performance NL verarbeitet die Daten des Käufers ausschließlich in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie. AKA Performance beachtet dabei die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und Gesetze.

Artikel 17 Anwendbares Recht und zuständiges
Gericht.

Auf alle Angebote von MTR Performance NL, deren Verträge und deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 18 Links

Die Website von MTR Performance NL kann Werbung Dritter oder Verlinkungen zu anderen Websites enthalten. Auf die Datenschutzbestimmungen von
Auf diese Dritten oder deren Websites hat MTR Performance NL keinen Einfluss und ist dafür nicht verantwortlich.

Artikel 19 Ihre Rechte

Sie können MTR Performance NL jederzeit fragen, welche Daten über Sie verarbeitet werden. Dazu können Sie eine E-Mail senden. Ebenso können Sie per E-Mail an MTR Performance NL um Verbesserungen, Ergänzungen oder andere Korrekturen bitten, die MTR Performance NL so schnell wie möglich bearbeiten wird. Wenn Sie keine Informationen mehr erhalten möchten, können Sie MTR Performance NL darüber informieren. Die Zusendung von Informationen erfolgt nur, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse dafür angegeben haben.

Artikel 20 – Ergänzende oder abweichende Bestimmungen

Ergänzende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen den Verbraucher nicht benachteiligen und müssen schriftlich festgehalten oder so gestaltet sein, dass sie vom Verbraucher auf einem zugänglichen und dauerhaften Datenträger gespeichert werden können.

Für Geschäftskunden gelten separate Allgemeine
Bedingungen, da ein Geschäftskunde kein Verbraucherschutzrecht kennt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2B:

Artikel 1. – Allgemeines

1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen MTR Performance NL, im Folgenden „MTR Performance NL“ genannt, und einer Gegenpartei, auf die MTR Performance NL diese Bedingungen anwendet, soweit von diesen Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich abgewichen wurde.

2. Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit MTR Performance NL, bei deren Ausführung Dritte durch MTR Performance NL einbezogen werden müssen.

3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls für die Mitarbeiter von MTR Performance NL und deren Geschäftsführung verfasst.

4. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. MTR Performance NL und die Gegenpartei werden dann in Absprache treten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei das Ziel und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

6. Wenn Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, ist die Auslegung „im Sinne“ dieser Bestimmungen vorzunehmen.

7. Wenn zwischen den Parteien eine Situation eintritt, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.


8. Wenn MTR Performance NL nicht stets strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass MTR Performance NL in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

Artikel 2 – Offerten und Angebote

1 Alle Offerten und Angebote von MTR Performance NL sind unverbindlich, sofern in der Offerte keine Annahmefrist gesetzt ist. Eine Offerte oder ein Angebot verfällt, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte oder das Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.

2 MTR Performance NL ist an seine Offerten oder Angebote nicht gebunden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass die Offerten oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Fehler enthalten.

3 Die in einer Offerte oder einem Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags entstehender Kosten, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

4 Weicht die Annahme (auch nur in unwesentlichen Punkten) vom in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, ist MTR Performance NL daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden
Annahme, es sei denn, MTR Performance NL gibt etwas anderes an.

5 Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet MTR Performance NL nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch als
zukünftige Bestellungen.

Artikel 3 – Vertragsdauer; Lieferfristen, Ausführung und Änderung des Vertrags

1. Der Vertrag zwischen MTR Performance NL und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Art des Vertrags ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

2. Wenn für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, ist diese niemals eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei MTR Performance NL daher schriftlich in Verzug setzen. MTR Performance NL ist dabei eine angemessene Frist zu gewähren, um die Vereinbarung dennoch zu erfüllen.

3. Benötigt MTR Performance NL für die Ausführung des Vertrags Daten von der Gegenpartei, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem die Gegenpartei diese korrekt und vollständig MTR Performance NL zur Verfügung gestellt hat.
festgelegt.

4. Die Lieferung erfolgt ab Werk von MTR Performance NL. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Bereitstellung abzunehmen. Verweigert die Gegenpartei die Abnahme oder unterlässt sie die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist MTR Performance NL berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei einzulagern.

5. MTR Performance NL hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.

6. MTR Performance NL ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil
separat in Rechnung gestellt.

7. Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, kann MTR Performance NL die Ausführung der Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, aussetzen, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.

8. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass eine Änderung oder Ergänzung für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen eine Anpassung des Vertrags vornehmen. Wenn Art, Umfang oder Inhalt des Vertrags, sei es auf Wunsch oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., geändert werden und sich dadurch die Qualität und/oder Quantität des Vertrags ändert, kann dies auch Auswirkungen auf die ursprünglich vereinbarten Bedingungen haben. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. MTR Performance NL wird, soweit möglich, im Voraus eine Kostenschätzung abgeben. Durch eine Vertragsänderung kann sich außerdem die ursprünglich angegebene Frist
der Ausführung werden geändert. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit der Vertragsänderung, einschließlich der Änderung von Preis und Ausführungsfrist.

9. Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, ist MTR Performance NL berechtigt, erst nach Zustimmung durch die innerhalb von MTR Performance NL zuständige Person mit der Ausführung zu beginnen und
Die Gegenpartei hat dem für die Ausführung angegebenen Preis und den anderen Bedingungen zugestimmt, einschließlich des dann festzulegenden Zeitpunkts, zu dem die Ausführung erfolgen soll. Das Nicht- oder Nicht-sofortige Ausführen
Die Änderung des Vertrags stellt keine Vertragsverletzung von MTR Performance NL dar und ist für die Gegenpartei ebenfalls kein Grund, den Vertrag zu kündigen. Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann MTR Performance NL eine Änderungsanfrage stellen
den Vertrag ablehnen, wenn dies qualitativ und/oder quantitativ Folgen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.

10. Wenn die Gegenpartei mit der ordnungsgemäßen Erfüllung dessen, wozu sie gegenüber MTR Performance NL verpflichtet ist, in Verzug gerät, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die MTR Performance NL dadurch direkt oder indirekt entstehen.

11. Wenn MTR Performance NL mit der Gegenpartei einen Festpreis vereinbart, ist MTR Performance NL dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass die Gegenpartei in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung auf einer Befugnis oder Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Vorschriften beruht oder ihre Ursache in einer Steigerung der Preise für Rohstoffe, Löhne usw. oder aus anderen Gründen liegt, die bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.

12. Wenn die Preiserhöhung, die nicht auf eine Änderung des Vertrags zurückzuführen ist, mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, ist ausschließlich die Gegenpartei, die sich auf Titel 5 Abschnitt 3 von Buch 6 BGB berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, MTR Performance NL ist dann dennoch bereit, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglich vereinbarten Bedingungen auszuführen, oder wenn die Preiserhöhung auf einer Befugnis oder einer Verpflichtung von MTR Performance NL aufgrund gesetzlicher Vorschriften beruht oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.

Artikel 4 – Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags

1. MTR Performance NL ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

– die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;

– MTR Performance NL nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zur Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;

– die Gegenpartei bei Vertragsschluss aufgefordert wurde, Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu stellen und diese Sicherheiten ausbleiben oder unzureichend sind;

– Indien aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei von MTR Performance NL nicht länger verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist MTR Performance NL berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

2. Darüber hinaus ist MTR Performance NL berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, oder wenn sich sonstige Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass eine unveränderte Fortführung des Vertrags von MTR Performance NL nicht zumutbar ist.

3. Im Falle der Auflösung des Vertrags sind die Forderungen von MTR Performance NL gegenüber der Gegenpartei sofort fällig. Wenn MTR Performance NL die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz
und Vertrag.

4. Wenn MTR Performance NL zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist er in keiner Weise verpflichtet, für dadurch entstandene Schäden und Kosten aufzukommen.

5. Wenn die Auflösung der Gegenpartei zurechenbar ist, ist MTR Performance NL berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, einschließlich der dadurch direkt und indirekt entstandenen Kosten.

6. Wenn die Gegenpartei ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung eine Auflösung rechtfertigt, ist MTR Performance NL berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung, während die Gegenpartei aufgrund von
Vertragsverletzung gebunden ist, jedoch besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung.

7. Sollte der Vertrag vorzeitig von MTR Performance NL gekündigt werden, wird MTR Performance NL in Absprache mit der Gegenpartei für die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten an Dritte sorgen. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung an die
Die Gegenpartei zurechenbar ist. Falls die Übertragung der Arbeiten für MTR Performance NL zusätzliche Kosten verursacht, werden diese der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür genannten Frist zu begleichen, sofern MTR Performance NL nichts anderes angibt.

8. Im Falle der Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs oder Insolvenz, einer Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zugunsten der Gegenpartei, einer Schuldenbereinigung oder einer anderen Situation, durch die die Gegenpartei nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann, ist MTR Performance NL berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung. Die Forderungen von MTR Performance NL gegenüber der Gegenpartei sind in diesem Fall sofort fällig.

9. Wenn die Gegenpartei eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die dafür bestellten oder fertiggestellten Waren zuzüglich der eventuell anfallenden An- und Abfuhr- sowie Lieferkosten und der für die Ausführung anfallenden Kosten berechnet.
der für den Vertrag reservierten Arbeitszeit vollständig der Gegenpartei in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Höhere Gewalt

1. MTR Performance NL ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn er daran durch eine Umstand gehindert wird, die nicht auf Verschulden beruht und weder gesetzlich, durch Rechtsgeschäft noch nach herrschender Auffassung im Geschäftsverkehr zu seinen Lasten geht.

2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben dem, was gesetzlich und durch Rechtsprechung verstanden wird, jede von außen kommende Ursache verstanden, ob vorhersehbar oder nicht, auf die MTR Performance NL keinen Einfluss hat.
auszuüben, wodurch MTR Performance NL jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Arbeitsstreiks im Unternehmen von MTR Performance NL oder Dritter sind eingeschlossen. MTR Performance NL hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindern, erst nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem MTR Performance NL seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

3. MTR Performance NL kann während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu
kündigen, ohne Verpflichtung zur Schadensersatzleistung gegenüber der anderen Partei.

4. Soweit MTR Performance NL zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist MTR Performance NL berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten
Vertrag.

Artikel 6 – Zahlung und Inkassokosten

1. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von MTR Performance NL angegebene Weise in der fakturierten Währung erfolgen, sofern nicht schriftlich anders von MTR Performance NL angegeben. MTR Performance NL ist
berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.

2. Wenn die Gegenpartei mit der fristgerechten Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, befindet sich die Gegenpartei von Rechts wegen im Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann einen Zinssatz von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Gegenpartei in Verzug gerät, bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags.

3. MTR Performance NL hat das Recht, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen anzurechnen.

4. MTR Performance NL kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, eine Zahlung ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Zuordnung der Zahlung angibt. MTR Performance NL kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn dabei nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie Inkassokosten beglichen werden.

5. Die Gegenpartei ist niemals berechtigt, mit der von ihr an MTR Performance NL geschuldeten Zahlung zu verrechnen.

6. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Die Gegenpartei, die sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (die Artikel 231 bis 247 Buch 6 BGB) berufen kann, ist ebenfalls nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus anderen Gründen auszusetzen.

7. Befindet sich die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug, trägt sie alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Die außergerichtlichen Kosten
werden auf Basis dessen berechnet, was zu diesem Zeitpunkt in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist. Hat MTR Performance NL jedoch höhere, vernünftigerweise notwendige Inkassokosten verursacht, so werden diese
tatsächlich entstandene Kosten werden erstattet. Eventuelle gerichtliche und Vollstreckungskosten werden ebenfalls der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei zahlt auch Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.
geschuldet.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

1. Alle von MTR Performance NL im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Sachen bleiben Eigentum von MTR Performance NL, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus den mit MTR Performance NL geschlossenen Vereinbarungen ordnungsgemäß erfüllt hat.

2. Von MTR Performance NL gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter dem
Sachen unter Eigentumsvorbehalt zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.

3. Die Gegenpartei hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von MTR Performance NL zu sichern.

4. Falls Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen oder Rechte daran zugreifen oder diese geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, AKA Performance unverzüglich darüber zu informieren.

5. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Verlangen AKA Performance zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung ist AKA Performance berechtigt, diese Gelder zu erhalten. Soweit erforderlich verpflichtet sich die Gegenpartei im Voraus gegenüber AKA Performance, bei allem, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sein könnte, mitzuwirken.

6. Für den Fall, dass AKA Performance die in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei AKA Performance und von AKA Performance benannten Dritten im Voraus uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von AKA Performance befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.

Artikel 8 – Garantien, Untersuchungen und Reklamationen, Verjährungsfrist

1. Die von AKA Performance zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. In diesem
Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Gebrauch außerhalb der Niederlande muss die Gegenpartei selbst überprüfen, ob die Nutzung dort geeignet ist und den dort geltenden Bedingungen entspricht. AKA Performance kann in diesem Fall andere Garantie- und sonstige Bedingungen für die zu liefernden Sachen oder auszuführenden Arbeiten festlegen.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr nach Lieferung, sofern sich aus der Art der gelieferten Sache nichts anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Bezieht sich die von AKA Performance gewährte Garantie auf eine Sache, die von einem Dritten hergestellt wurde, so ist die Garantie auf die vom Hersteller der Sache gewährte Garantie beschränkt, sofern nicht anders angegeben.

3. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel entstanden ist als Folge von oder resultierend aus unsachgemäßem oder unzulässigem Gebrauch oder Gebrauch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums, unsachgemäßer Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder Dritte, wenn ohne schriftliche Zustimmung von AKA Performance die Gegenpartei oder Dritte Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben vorzunehmen, andere Gegenstände angebracht wurden, die nicht angebracht werden sollten, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder bearbeitet wurden. Die Gegenpartei hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder daraus resultiert, auf die AKA Performance keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, starke Regenfälle oder Temperaturen) usw.

4. Die Gegenseite ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich bei Erhalt beziehungsweise nach Ausführung der betreffenden Arbeiten zu (über)prüfen. Dabei gehört es zu den Pflichten der Gegenseite,
zu prüfen, ob Qualität und/oder Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entsprechen und den vereinbarten Anforderungen genügen. Etwaige sichtbare Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich an MTR Performance NL zu melden. Etwaige nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung schriftlich an MTR Performance NL zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit MTR Performance NL angemessen reagieren kann. Die Gegenseite hat MTR Performance NL die Möglichkeit zu geben, eine Reklamation zu
(durch) Untersuchungen durchführen.

5. Wenn die Gegenseite rechtzeitig reklamiert, wird dadurch ihre Zahlungsverpflichtung nicht ausgesetzt. Die Gegenseite bleibt in diesem Fall auch verpflichtet, die sonst bestellten Waren abzunehmen und zu bezahlen.

6. Wenn ein Mangel später gemeldet wird, hat die Gegenseite keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz.

7. Wenn festgestellt wird, dass eine Sache mangelhaft ist und rechtzeitig reklamiert wurde, wird MTR Performance NL die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt oder, falls eine Rücksendung vernünftigerweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung über den Mangel durch die Gegenseite nach Wahl von MTR Performance NL ersetzen oder für deren Reparatur sorgen oder der Gegenseite eine Ersatzleistung erbringen. Im Falle eines Ersatzes ist die Gegenseite verpflichtet, die ersetzte Sache an MTR Performance NL zurückzugeben und das Eigentum daran an MTR Performance NL zu übertragen, sofern MTR Performance NL nichts anderes angibt.

8. Wenn sich herausstellt, dass eine Reklamation unbegründet ist, trägt die Gegenseite sämtliche dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, die MTR Performance NL entstanden sind.

9. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenseite in Rechnung gestellt.

10. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegenüber MTR Performance NL und den von MTR Performance NL bei der Ausführung eines Vertrags einbezogenen Dritten ein Jahr.

Artikel 9 – Rücksendungen

1. Rücksendungen sind aus welchem Grund auch immer nur möglich, wenn das Produkt ungeöffnet und unbeschädigt ist. Für die Rücksendung werden Kosten berechnet, mindestens jedoch 10 % des Bestellwerts für Verwaltungs- und Abwicklungskosten (im Folgenden: Kostenprozentsatz).

2. Eine Rücksendung muss immer vorher angekündigt und genehmigt werden, andernfalls darf MTR Performance NL die Rücksendung ablehnen.

3. Schäden bei der Rücksendung erfolgen auf eigenes Risiko. MTR Performance NL bewertet die Rücksendung bei Eingang und bestimmt anhand dessen den festgelegten Kostenprozentsatz.

4. Nur Waren, die unbenutzt, nicht lackiert und in der Originalverpackung zurückgesandt werden, werden akzeptiert.

5. Speziell bestellte Waren oder Waren, die vor mehr als 30 Tagen bestellt wurden, können nicht mehr zurückgegeben werden.

6. Sendungen, die nicht frankiert sind oder per Nachnahme zurückgesandt werden, werden nicht angenommen.

Artikel 10 – Haftung

1. Sollte MTR Performance NL haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.

2. MTR Performance NL haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass MTR Performance NL von falschen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die von oder im Namen der Gegenpartei gemacht wurden.

3. Sollte MTR Performance NL für irgendeinen Schaden haftbar sein, ist die Haftung von MTR Performance NL auf maximal das Doppelte des Rechnungswerts der Bestellung beschränkt, beziehungsweise auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.

4. Die Haftung von MTR Performance NL ist in jedem Fall stets auf den Betrag der Leistung seines Versicherers im jeweiligen Fall beschränkt.

5. MTR Performance NL haftet ausschließlich für direkte Schäden.

6. Unter direkten Schäden versteht man ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit die Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die gegebenenfalls angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von MTR Performance NL an den Vertrag anzupassen, soweit diese MTR Performance NL zugerechnet werden können, sowie angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

7. MTR Performance NL haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand.

8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MTR Performance NL oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

Artikel 11 – Risikoübergang

1. Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung geht auf die Gegenpartei über, sobald die Sachen in deren Macht übergeben werden.

Artikel 12 – Freistellung

1. Die Gegenpartei stellt MTR Performance NL von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und deren Ursache der Nutzer nicht zu vertreten hat.

2. Sollte MTR Performance NL von Dritten in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, MTR Performance NL sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihr in diesem Fall erwartet werden kann.
werden. Sollte die Gegenpartei es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist MTR Performance NL berechtigt, ohne Mahnung selbst tätig zu werden. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden bei MTR Performance NL und Dritten gehen vollständig zu Lasten und Risiko der Gegenpartei.

Artikel 13 – Geistiges Eigentum

1. MTR Performance NL behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer geistiger Eigentumsrechte und Vorschriften zustehen. Der Nutzer hat das Recht, das durch die Ausführung eines Vertrags auf seiner Seite gewonnene Wissen auch für andere Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, dass keine streng vertraulichen Informationen der Gegenpartei Dritten zugänglich gemacht werden.

Artikel 14 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

1. Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen MTR Performance NL beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.

2. Ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Nutzers, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Dennoch hat MTR Performance NL das Recht, den Streit dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen.

3. Die Parteien werden erst dann den Rechtsweg beschreiten, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, einen Streit einvernehmlich beizulegen.

Artikel 15 – Fundstelle und Änderung der Bedingungen

1. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Rechtsbeziehung mit MTR Performance NL gültig war.

2. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgeblich für deren Auslegung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von MTR Performance NL zu finden, und während des Bestellvorgangs müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, bevor Sie eine Bestellung aufgeben können.

Haftungsausschluss

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Diese Richtlinie wurde zuletzt am 27. Februar 2023 geändert.

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